Datenschutz & Recht

Betreiber vs. Anbieter

Die Rollenunterscheidung des EU AI Act: Anbieter entwickeln und bringen KI-Systeme auf den Markt, Betreiber setzen sie im eigenen Betrieb ein – mit deutlich unterschiedlichen Pflichten.

Warum die Rolle zuerst geklärt gehört

Der AI Act unterscheidet nicht danach, wie eine KI eingesetzt wird, sondern danach, wer sie in welcher Rolle in Verkehr bringt. Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es unter ihrem Namen entwickeln und bringen es auf den Markt. Betreiber setzen ein fertiges System im eigenen Betrieb ein, ohne es weiterzugeben oder zu verändern. Die meisten Unternehmen, die ein Cloud-Modell oder ein gekauftes KI-Werkzeug im Alltag nutzen, sind Betreiber – mit einem deutlich schlankeren Pflichtenkatalog als der EU AI Act ihn für Anbieter vorsieht.

Was Betreiber konkret erfüllen müssen

Für den Mittelstand als Betreiber zählen vor allem drei Pflichten:

Wann aus einem Betreiber ein Anbieter wird

Die Rolle ist nicht in Stein gemeißelt. Wer ein bestehendes KI-System unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet, es wesentlich verändert oder für einen erkennbar anderen Zweck einsetzt, als der ursprüngliche Anbieter vorgesehen hat, kann rechtlich selbst zum Anbieter werden – mit den entsprechend höheren Anforderungen an Dokumentation, Konformitätsbewertung und Risikomanagement. Diese Grenze ist in der Praxis nicht immer eindeutig; wer ein Modell tief in ein eigenes Produkt integriert oder als White-Label-Lösung weiterreicht, sollte das frühzeitig prüfen, statt es erst bei einer Beanstandung zu klären.

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