Was ab dem 2. August 2026 gilt
Art. 50 EU AI Act verlangt, dass Menschen erkennen können, wenn sie es mit KI zu tun haben. Praktisch heißt das für die meisten Betreiber:
- Ein Chatbot oder Sprachassistent muss sich als KI zu erkennen geben, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
- KI-generierte oder -manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte müssen als solche gekennzeichnet werden, sobald sie veröffentlicht werden.
- Deepfakes – täuschend echte Inhalte realer Personen, Orte oder Ereignisse – brauchen einen klaren Hinweis, dass sie künstlich erzeugt wurden.
Die technische Wasserzeichen-Pflicht für Anbieter generativer Systeme (Art. 50 Abs. 2) selbst wurde durch den Digital Omnibus auf den 2. Dezember 2026 verschoben – die Kennzeichnungspflicht für Sie als Betreiber gilt davon unabhängig ab August 2026.
Was das für die tägliche Praxis bedeutet
Der Fehler, den man vermeiden sollte, ist die Behandlung als reine Textbaustein-Frage. Die Kennzeichnung setzt voraus, dass Sie wissen, an welchen Stellen im Unternehmen überhaupt KI mit Kundenkontakt oder öffentlicher Wirkung läuft: Kundenchat, automatisierte Mail-Antworten, KI-gestützte Marketinginhalte, generierte Bilder auf der Website. Erst diese Bestandsaufnahme macht die Kennzeichnung vollständig – ein nachträglich eingefügter Hinweis auf einer Seite hilft wenig, wenn drei andere KI-Berührungspunkte unmarkiert bleiben.
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