Welche Bereiche betroffen sind
Anhang III des EU AI Act listet die Einsatzbereiche, die als hochriskant gelten – darunter Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung und Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen wie Kredit oder Versicherung. Für den Mittelstand ist vor allem der Personalbereich relevant: Ein System, das Bewerbungen vorsortiert, Bewerbergespräche auswertet oder die Leistung von Beschäftigten bewertet, fällt in diese Kategorie – unabhängig davon, ob es sich um eine aufwendige Speziallösung oder ein gewöhnliches Cloud-Abonnement handelt.
Was die Einstufung praktisch bedeutet
Ein Hochrisiko-System verlangt unter anderem ein dokumentiertes Risikomanagement, Aufsicht durch Menschen, hohe Anforderungen an die Datenqualität und ein Protokoll der Systemnutzung. Das ist erheblich mehr als die Pflichten eines gewöhnlichen Betreibers.
Der verschobene Zeitplan
Der Digital Omnibus hat die Fristen im Juli 2026 gestreckt: Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten nun ab dem 2. Dezember 2027 statt ab August 2026; für KI, die in bereits regulierte Produkte eingebettet ist (Anhang I, etwa Medizinprodukte oder Aufzüge), gilt der 2. August 2028. Aufgeschoben heißt aber nicht aufgehoben – wer heute ein System einführt, das absehbar unter Anhang III fällt, sollte die Anforderungen von Anfang an mitplanen. Nachrüsten ist in der Praxis teurer als von vornherein sauber zu bauen.
Aktualisiert