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title: "Hochrisiko-KI-System – KI-Glossar · PS24"
description: "KI-Anwendungen in besonders sensiblen Bereichen – etwa Personalauswahl, Kreditvergabe oder Sicherheitsbauteile in Produkten –, für die der AI Act die strengsten Anforderungen vorsieht."
canonical: "https://ps24.ai/glossar/hochrisiko-ki-system/"
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Datenschutz & Recht

# Hochrisiko-KI-System

KI-Anwendungen in besonders sensiblen Bereichen – etwa Personalauswahl, Kreditvergabe oder Sicherheitsbauteile in Produkten –, für die der AI Act die strengsten Anforderungen vorsieht.

Warum das zählt

Für den Mittelstand ist vor allem der Personalbereich relevant: Bewerbervorauswahl und Leistungsbewertung fallen in diese Kategorie, auch wenn sie mit einem gewöhnlichen Cloud-Tool umgesetzt sind. Die zugehörigen Pflichten wurden im Juli 2026 zeitlich gestreckt – auf Dezember 2027 für eigenständige Systeme nach Anhang III und auf 2028 für KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist. Aufgeschoben heißt nicht aufgehoben: Wer heute ein solches System einführt, sollte die Anforderungen bereits einplanen statt später nachzurüsten.

## Welche Bereiche betroffen sind

Anhang III des [EU AI Act](https://ps24.ai/glossar#eu-ai-act) listet die Einsatzbereiche, die als hochriskant gelten – darunter Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, **Beschäftigung** und Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen wie Kredit oder Versicherung. Für den Mittelstand ist vor allem der Personalbereich relevant: Ein System, das Bewerbungen vorsortiert, Bewerbergespräche auswertet oder die Leistung von Beschäftigten bewertet, fällt in diese Kategorie – unabhängig davon, ob es sich um eine aufwendige Speziallösung oder ein gewöhnliches Cloud-Abonnement handelt.

## Was die Einstufung praktisch bedeutet

Ein Hochrisiko-System verlangt unter anderem ein dokumentiertes Risikomanagement, Aufsicht durch Menschen, hohe Anforderungen an die Datenqualität und ein Protokoll der Systemnutzung. Das ist erheblich mehr als die Pflichten eines gewöhnlichen [Betreibers](https://ps24.ai/glossar/betreiber-vs-anbieter).

## Der verschobene Zeitplan

Der [Digital Omnibus](https://ps24.ai/glossar/digital-omnibus) hat die Fristen im Juli 2026 gestreckt: Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten nun ab dem 2. Dezember 2027 statt ab August 2026; für KI, die in bereits regulierte Produkte eingebettet ist (Anhang I, etwa Medizinprodukte oder Aufzüge), gilt der 2. August 2028. Aufgeschoben heißt aber nicht aufgehoben – wer heute ein System einführt, das absehbar unter Anhang III fällt, sollte die Anforderungen von Anfang an mitplanen. Nachrüsten ist in der Praxis teurer als von vornherein sauber zu bauen.

Zwei Hilfen sind noch im Entstehen: Die Leitlinien der Kommission zur Einstufung (Art. 6) liegen bisher nur als Entwurf vom Mai 2026 vor, die ursprüngliche Frist dafür ist verstrichen. Als erste harmonisierte Norm zum AI Act gilt seit Oktober 2026 die EN 18286 zum Qualitätsmanagement von Anbietern.

Quellen

- [Anhang III VO (EU) 2024/1689 – EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj)
- [Digital Omnibus on AI – Regulation (EU) 2026/1744 – EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj/eng)
- [EU-Kommission – Entwurf der Leitlinien zur Hochrisiko-Einstufung (19.05.2026)](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/draft-commission-guidelines-classification-high-risk-ai-systems)

Aktualisiert 1. November 2026

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